Abschnitt 1:
Geltungsbereich, Vertragsschluss und allgemeine Bestimmungen
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1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der ReAct Now GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der ReAct Now GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der ReAct Now GmbH anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise
  1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Rechnungen der ReAct Now GmbH innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei der ReAct Now GmbH.
  2. Im Verzugsfalle ist die ReAct Now GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die ReAct Now GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die ReAct Now GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist.
3. Lieferung und Versand
  1. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der ReAct Now GmbH genannten Liefertermine sind annähernd und können daher um zwei bis drei Tage überschritten werden, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der ReAct Now GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die ReAct Now GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der ReAct Now GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der ReAct Now GmbH eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wird der ReAct Now GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
  2. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der ReAct Now GmbH liegt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der ReAct Now GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden ab dem Zeitpunkt, ab dem sich der Mangel zeigt. Geht die ReAct Now GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der ReAct Now GmbH verlässt.
4. Haftungsbeschränkung
  1. Die ReAct Now GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ReAct Now GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus einfacher Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
  2. Im Falle einer Inanspruchnahme der ReAct Now GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen.
  3. Die hierunter festgehaltenen Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für Erfüllungsgehilfen der ReAct Now GmbH.
Abschnitt 2:
Besondere Bestimmungen für Softwareüberlassung
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5. Gegenstand der Softwareüberlassung
  1. Gegenstand der Softwareüberlassung ist die nicht exklusive zeitlich befristete Überlassung von Computerprogrammen, Benutzerhandbuch und sonstigem dazugehörigen Begleitmaterial (zusammenfassend: „Software“) an den Kunden gegen Entgelt gemäß den Angaben in der Bestellbestätigung.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird die Software zeitlich befristet, räumlich beschränkt auf das Gebiet des Staates, in dem die Lizenz durch den Kunden erworben wurde, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar überlassen.
  3. Soweit nicht anderweitig vereinbart, liefert ReAct Now GmbH  die Software in der zur Zeit der Lieferung aktuellen Fassung entsprechend der Leistungsbeschreibung in der Dokumentation. Die Dokumentation kann elektronisch bereitgestellt werden, sie ist Bestandteil der Software. Der Quellcode wird nicht an den Kunden ausgeliefert, sondern verbleibt bei der ReAct Now GmbH .
  4. Soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich mit ReAct Now GmbH  vereinbart wurde, ist der Kunde nicht berechtigt:
    • die Software oder Teile hiervon zu bearbeiten. Dies gilt auch für die Korrektur von Fehlern, es sei denn, die Fehlerkorrektur erfolgt auf und nach Anweisung der ReAct Now GmbH;
    • die Software öffentlich zugänglich zu machen;
    • Unterlizenzen einzuräumen, die Software zu verleihen, zu vermieten oder unterzuvermieten.
  5. Der Kunde ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und beschränkt auf den gesetzlichen Zweck und Umfang gemäß § 69d Abs. 2 und Abs. 3 UrhG zur Erstellung einer Sicherungskopie sowie zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks berechtigt.
  6. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und begrenzt auf den gesetzlichen Zweck und Umfang gemäß § 69e Abs. 1 UrhG ist eine Dekompilierung der Software durch den Kunden zulässig; im Übrigen ist das Zurückentwickeln (sog. reverse engineering) und das Dekompilieren (sog. disassemblen) unzulässig. Vor einer Dekompilierung ist der Kunde verpflichtet, ReAct Now GmbH  schriftlich zur Offenlegung der Schnittstelleninformationen unter Darstellung der in dem jeweiligen Fall vorliegenden gesetzlichen Voraussetzungen und unter Fristsetzung aufzufordern. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten, angemessenen Frist kann der Kunde die Software dekompilieren.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, vorhandene Schutzmechanismen der Software gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist für eine störungsfreie Nutzung erforderlich. Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Identifikation der Software dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden
  8. Dem Kunden ist bekannt, dass die Software unter Verwendung von Drittsoftware und/oder Open-Source-Software und -Komponenten entwickelt worden sein kann. Rechte an Drittsoftware werden dem Kunden nur eingeräumt, soweit diese zu ihrer Nutzung zusammen mit der Software von der ReAct Now GmbH  notwendig sind. Der Kunde erkennt die Geltung der Lizenzbedingungen des Herstellers der Drittsoftware und der Open-Source-Software an und verpflichtet sich gegenüber der ReAct Now GmbH, die in der Produktbeschreibung oder der zugehörigen Anlage unter Bezug genommenen Lizenzbedingungen des Herstellers der Drittsoftware und Open-Source-Lizenzbestimmungen zu beachten, und stellt die ReAct Now GmbH  von allen Ansprüchen aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen diese Lizenzbestimmungen frei, es sei denn, es fällt dem Kunden, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen kein Verschulden zur Last. Auf Anfrage des Kunden stellt die ReAct Now GmbH dem Kunden vor Vertragsschluss die maßgeblichen Lizenzbedingungen des Herstellers der Drittsoftware und Open- Source-Lizenzbestimmungen zur Verfügung. Der Kunde kann in den Fällen, in denen die jeweilige Open-Source-Lizenz dies verlangt, auch eine Kopie der Open Source Software auf Datenträger gegen Erstattung der Versandkosten verlangen.
  9. Leistungen zur Schulung, individuellen Implementierung oder kundenspezifischen Anpassung der Software bedürfen des Abschlusses eines separaten schriftlichen Vertrages, auf dessen Abschluss wechselseitig kein Anspruch besteht.
6. Gewährleistung für Software
  1. Die ReAct Now GmbH gewährleistet für die Dauer der Gebrauchsüberlassung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht.
  2. Die ReAct Now GmbH weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.
  3. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist.
  4. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der ReAct Now GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der ReAct Now GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Software – er wünscht. Die ReAct Now GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die ReAct Now GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
  5. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der ReAct Now GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
  6. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
  7. Hat der Kunde die ReAct Now GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die ReAct Now GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der ReAct Now GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihren entstandenen Aufwand zu ersetzen.
  8. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
  9. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
  10. . Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
  11. Die Lieferung der Software erfolgt, soweit explizit schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Standard Lizenz- und Dokumentations-Konfiguration.
  12. Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den in Abschnitt 1 Nr. 4 gemachten Beschränkungen.
7. Beendigung der Softwareüberlassung

Mit Wirksamkeit der Kündigung der Softwareüberlassung gemäß Ziffer 22. ist die Software bei Lieferung in unkörperlicher Form vom Kunde unbrauchbar zu machen und bei Lieferung in körperlicher Form an ReAct Now GmbH  zurück zu geben. Die Zerstörung hat er ReAct Now GmbH gegenüber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Die ReAct Now GmbH hat weiterhin das Recht, die Funktionsfähigkeit der Software durch Fernabschaltung aufzuheben.

8. Datenübernutzung
  1. Der Kunde räumt der ReAct Now GmbH das Recht ein, Daten, die im Zusammenhang mit Nutzung der Software entstehen, für eigene Zwecke zu nutzen. Es ist der ReAct Now GmbH insbesondere gestattet, die Daten an Dritte weiterzugeben.
  2. Soweit es sich nicht um reine Maschinendaten, sondern um Daten mit Personenbezug handelt, verpflichtet sich die ReAct Now GmbH die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, etwa durch den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages, daran mitzuwirken, dass die ReAct Now GmbH personenbezogene Daten rechtskonform verarbeitet. Es obliegt allein dem Kunden als datenschutzrechtlich Verantwortlichem, die bestehenden datenschutzrechtlichen Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber dem Betroffenen zu erfüllen.
Abschnitt 3:
Besondere Bestimmungen für die Serviceleistungen
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9. Gegenstand der Serviceleistungen
  1. Die ReAct Now GmbH erbringt für den Kunden weitere Serviceleistungen, sofern dies in der Bestellbestätigung vereinbart wurde, gegen monatliches Entgelt, welches sich aus der Bestellbestätigung ergibt.
  2. Die Serviceleistungen umfassen die Fernwartung der Hard- und Software sowie die konstante Aktualisierung der Konfiguration. Ein darüber hinausgehender Umfang an Serviceleistungen kann separat vereinbart werden.
10. Fernwartung von hard- und Software
  1. Die Fernwartung der Hard- und Software erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, auf Anfrage des Kunden telefonisch oder mittels Fernzugriff während unserer üblichen Geschäftszeiten, montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr (außer an Feiertagen).
  2. Wir sind bemüht, unsere Fernwartungsdienstleistungen möglichst unterbrechungsfrei auszuführen. Gleichwohl können aber aufgrund der Eigenheiten des Mediums Internet und der Risiken einer Unterbrechung oder eines Abbruchs der Informationsübertragung Ausfallzeiten auch bei aller Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden.
  3. Zur Fehleranalyse hat der Kunde den Fehler möglichst genau zu beschreiben. Ggf. erforderliche weitere Informationen und Unterlagen sind der ReAct Now GmbH vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
11. Aktualisierung der Konfiguration
  1. Die konstante Aktualisierung der Konfiguration umfasst, dass dem Kunden jederzeit (in angemessener Zeit) im Wege des Software-Updates die aktuellste Version der Software zur Verfügung gestellt wird, die in seinem Leistungsumfang umfasst ist und die auf der Hardware, die sich in seinem Besitz befindet, technisch umsetzbar ist.
  2. Die Software-Updates werden in Abstimmung mit dem Kunden vorrangig außerhalb dessen Geschäftszeiten mittels Fernzugriff durchgeführt. Wir sind bemüht, die Software-Updates möglichst unterbrechungsfrei auszuführen. Gleichwohl können aber aufgrund der Eigenheiten des Mediums Internet und der Risiken einer Unterbrechung oder eines Abbruchs der Informationsübertragung Ausfallzeiten auch bei aller Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden.
  3. Die Vorschriften zur Überlassung von Software (Abschnitt 5), insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung, gelten entsprechend.
Abschnitt 4:
Besondere Bestimmungen für die Lizenzierung von Sound-Content
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12. Gegenstand der Lizenz
  1. Um die volle Funktionsfähigkeit der Hardware und Software zu ermöglichen, stellt die ReAct Now GmbH dem Kunden verschiedene Sound-Inhalte, insb. sogenannte Klanglandschaften, Tonaufnahmen, Sound-Dateien und ähnliche Werke (zusammen: der „Sound-Content“) nach Maßgabe dieses Abschnitts zur Verfügung.
  2. Der Sound-Content ist urheberrechtlich geschützt. Durch den Erwerb einer Lizenz werden lediglich Nutzungsrechte im in der Bestellbestätigung und dem hier beschriebenen Umfang eingeräumt.
  3. Gegenstand der Lizenzierung des Contents ist die nicht exklusive zeitlich befristete Überlassung des Contents an den Kunden gegen Entgelt gemäß den Angaben in der Bestellbestätigung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird der Content zeitlich befristet, räumlich beschränkt auf das Gebiet des Staates, in dem die Lizenz durch den Kunden erworben wurde, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar überlassen.
  4. Soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich mit ReAct Now GmbH  vereinbart wurde, ist der Kunde nicht berechtigt:
    • den Sound-Content oder Teile hiervon zu bearbeiten;
    • den Sound-Content zu kopieren oder öffentlich zugänglich zu machen;
    • den Sound-Content auf anderer Hardware oder Software als der von der ReAct Now GmbH gelieferten abzuspielen;
    • Unterlizenzen einzuräumen, den Sound-Content zu verleihen, zu vermieten oder unterzuvermieten.
13. GEMA
  1. Die ReAct Now GmbH garantiert, dass für die vertragsgemäße Verwendung des Sound-Contents keine Vergütungsansprüche der GEMA entstehen.
  2. Sollte der Kunde von der GEMA für die vertragsgemäße Verwendung des Sound-Contents der ReAct Now GmbH in Anspruch genommen werden, hat er dies unverzüglich der ReAct Now GmbH mitzuteilen. Die ReAct Now GmbH wird den Kunden in angemessenem Umfang auf eigene Kosten bei der Abwehr von Ansprüchen der GEMA unterstützen.
14. Beendigung der Lizenzierung des Sound-Contents

Mit Wirksamkeit der Kündigung der Lizenzierung des Sound-Contents gemäß Ziffer 22. ist der Sound-Content bei Lieferung in unkörperlicher Form vom Kunde unbrauchbar zu machen und bei Lieferung in körperlicher Form an ReAct Now GmbH  zurück zu geben. Die Zerstörung hat er ReAct Now GmbH gegenüber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Die ReAct Now GmbH hat weiterhin das Recht, die Funktionsfähigkeit des Sound-Contents durch Fernabschaltung aufzuheben.

Abschnitt 5:
Besondere Bestimmungen für Hardware
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15. Gewährleistung für Hardware
  1. Die ReAct Now GmbH gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
  2. Die ReAct Now GmbH und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der ReAct Now GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann, wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist.
  4. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der ReAct Now GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
  5. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der ReAct Now GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der ReAct Now GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die ReAct Now GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die ReAct Now GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
  6. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der ReAct Now GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
  7. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
  8. Hat der Kunde die ReAct Now GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die ReAct Now GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der ReAct Now GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der ReAct Now GmbH entstandenen Aufwand zu ersetzen.
  9. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
  10. Die Lieferung der Hardware erfolgt, soweit explizit schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Default- und Dokumentations-Konfiguration.
Abschnitt 6:
Besondere Bestimmungen für den Kauf von Hardware
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16. Eigentumsvorbehalt
  1. Gelieferte Hardware, die vom Kunden gekauft wurde, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum der ReAct Now GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der ReAct Now GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der ReAct Now GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die ReAct Now GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die ReAct Now GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der ReAct Now GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die ReAct Now GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der ReAct Now GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der ReAct Now GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Abschnitt 7:
Besondere Bestimmungen für die Miete von Hardware
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17. Mietzeit
  1. Die Mietzeit entspricht der in der Bestellbestätigung genannten Vertragsdauer in Monaten.
  2. Die Mietzeit verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht schriftlich vor Ablauf des Mietendes mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird.
  3. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Hardware.
18. Zahlungsverzug
  1. Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei Mietraten im Verzug, ist der Vermieter berechtigt, seine Hardware zur Sicherung seines Eigentums bzw. zur Abwendung von Schäden auch ohne Kündigung des Vertrages wieder in Besitz zu nehmen, ohne dass der Anspruch auf die Weiterzahlung der Mieten entfällt. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, die Hardware nach vollständigem Zahlungsausgleich an den Mieter zurückzugeben.
19. Eigentumsverhältnisse
  1. Im Fall der Miete von Hardware bleibt die ReAct Now GmbH Eigentümer der Hardware. Die ReAct Now GmbH ist berechtigt, die Hardware jederzeit zu besichtigen und auf ihren Zustand zu überprüfen.
  2. Der Kunde darf die gemietete Hardware weder veräußern, verpfänden, verschenken, vermieten oder verleihen, noch zur Sicherung übereignen.
  3. Der Kunde hat die gemietete Hardware von Rechten Dritter freizuhalten. Von Ansprüchen Dritter auf die gemietete Hardware, Entwendung, Beschädigung und Verlust ist die ReAct Now GmbH vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von der die ReAct Now GmbH verursacht worden sind.
  4. Nachträgliche Änderungen und Beschriftungen an der gemieteten Hardware sind nur zulässig, wenn die ReAct Now GmbH vorher schriftlich zugestimmt hat. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen der ReAct Now GmbH den ursprünglichen Zustand zum Vertragsende auf eigene Kosten wiederherzustellen, es sei denn, die ReAct Now GmbH hat hierauf verzichtet oder der ursprüngliche Zustand kann nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wiederhergestellt werden.
20. Mieterpflichten
  1. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass gemietete Hardware nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wird. Die gemietete Hardware ist im Rahmen des vertraglichen Verwendungszweckes schonend zu behandeln.
21. Rückgabe der gemieteten Hardware
  1. Nach Beendigung des Mietvertrages ist die gemietete Hardware vom Kunden auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich frei von Verschmutzungen zurückzugeben. Über den Zustand wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten unterzeichnet.
  2. Wird gemietete Hardware gegen den Willen der ReAct Now GmbH nicht termingemäß zurückgegeben, werden dem Kunden für jeden Tag der Vorenthaltung als Grundbetrag 1/30 der für die Vertragszeit vereinbarten monatlichen Miete und die durch die Vorenthaltung verursachten Kosten berechnet.
  3. Gibt der Kunde nach Ablauf der bei Vertragsabschluss vereinbarten Mietzeit trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung die Hardware nicht zurück, schuldet er dem Vermieter die Zahlung einer Pauschale in Höhe von einer Jahresmiete. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens dabei vorbehalten. Die entsprechende Hardware verbleibt jedoch im Eigentum des Vermieters. Im Übrigen gelten während dieser Zeit die Pflichten des Mieters aus diesem Vertrag sinngemäß fort.
  4. Zurückbehaltungsrechte des Mieters hinsichtlich vermieteter Hardware kann nur geltend gemacht werden, soweit sie auf rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen sowie auf dem Mietvertrag beruhenden Ansprüchen beruhen.
Abschnitt 8:
Gemeinsame Bestimmungen für die Abschnitte 2 bis 7
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22. Entgelt, Fälligkeit und Verzug
  1. Für die Überlassung von Software (Abschnitt 2), die Inanspruchnahme von Serviceleistungen, die Lizensierung von Sound-Content (Abschnitt 3 und 4) und die Miete der Hardware (Abschnitt 7), (gemeinsam die „monatlichen Leistungen“) wird ggfs. jeweils eine monatliche Zahlung (gemeinsam die „monatlichen Zahlungen“) fällig, deren Höhe sich aus der Bestellbestätigung ergeben.
  2. Der monatlichen Zahlungen werden für den jeweiligen Monat im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten Monat werden die monatlichen Zahlungen mit vollständiger Bereitstellung von Hard- und Software fällig und berechnet sich anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Hard- und Software folgenden Tag.
23. Beendigung der monatlichen Leistungen
  1. Die monatlichen Leistungen können von jeder Partei mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende jedes Quartals gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des Quartals, in dem sich die Bereitstellung der Hard- und Software zum ersten Mal jährt.
  2. Mit dem Ende der Mietzeit gemäß Ziffer 16. enden insoweit auch die mit der Hardware verbundenen monatlichen Leistungen und Zahlungen, ohne dass gesondert gekündigt werden muss.
  3. Jeder Vertragspartner kann die monatlichen Leistungen aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Die ReAct Now GmbH kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde:
    • mit zwei monatlichen Zahlungen in Verzug ist;
    • seine Zahlungen einstellt, Wechsel und Schecks mangels Deckung zu Protest gehen lässt, ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches Verfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wird;
    • bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist;
    • die ReAct Now GmbH ihren Eigentumsvorbehalt an der Hardware geltend macht.
    • trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
Abschnitt 9:
Schlussbestimmungen
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24. Vertraulichkeit
  1. Die ReAct Now GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
25. Sonstiges
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
  2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  3. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der ReAct Now GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung der ReAct Now GmbH abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der ReAct Now GmbH ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
  4. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN–Handelsrechts.